Quotenverfahren
Methodik, mit der im Rahmen von Erhebungen der Marktforschung eine nichtzufällige Stichprobe genommen wird.
„Zu den nichtzufälligen Stichproben gehört neben der „Auswahl aufs Geratewohl“ hauptsächlich das ‚Quotenverfahren‘. Dieses Verfahren wird bei vielen Untersuchungen eingesetzt, und die Gleichwertigkeit dieses Verfahrens gegenüber einer reinen Zufallsauswahl wird von Zeit zu Zeit neu diskutiert.“
Bernhard Keller, Dirk Helmold, Klaus Wöhler, in: planung&analyse Nr. 02 vom 16.04.1998
In der Marktforschung wurde vor allem in den 1960er und 1970er Jahren die Frage aufgeworfen‚ ob die Stichprobe zufällig oder mit dem Quotenverfahren gezogen werden soll‘.
Zufallsstichproben haben vor allem theoretische Vorteile. Sie erlauben die Berechnung von Vertrauensintervallen und die Anwendung statistischer Tests. Alle statistischen Formeln setzen Zufallsstichproben voraus.
Andererseits sind wirkliche Zufallsstichproben in der Praxis schon wegen der in der nicht-amtlichen Statistik unvermeidlichen Verweigerungsquote oft nur schwer möglich.
Zudem hat sich gezeigt, dass die Ergebnisse sorgfältig bestimmter Quotenstichproben nicht ungenauer sind als die entsprechender (Pseudo-) Zufallsstichproben. Daher hat sich in der Praxis durchgesetzt und bewährt, die für Zufallsstichproben entwickelten Formeln auch auf Quotenstichproben anzuwenden.“
Dr. Raimund Wildner und Dr. Volker Bosch, in: planung&analyse Nr.01 vom 20.02.2004